Urteil im VW-Abgasskandal: Fahrer bekommt Geld zurück

Erstmals zieht ein Gericht VW im Abgasskandal als Hersteller zur Verantwortung. Der Konzern hält das für nicht rechtens und kündigt Berufung an.

Der Auspuff eines Autos. Im Hintergrund VW-Zentrale.

Wer betrügt, muss zahlen – auch ohne direkte Vertragsbeziehung, sagt das Landesgericht Hildesheim Foto: dpa

BERLIN taz | Volkswagen muss sich womöglich auch in Deutschland auf eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Abgasskandals einstellen. Das Landgericht Hildesheim verurteilte am Dienstag den Autohersteller dazu, einem Kunden den Kaufpreis seines manipulierten Autos, eines Škoda Yeti, zu erstatten.

Aufsehen erregt die Entscheidung deshalb, weil das Gericht erstmals Volkswagen als Hersteller zur Verantwortung zog, ohne dass VW eine direkte vertragliche Beziehung zum Käufer hatte. Bei ähnlichen Verfahren richteten sich die Forderungen bisher stets nur an die Verkäufer, etwa Autohäuser.

Im vorliegenden Fall sahen es die Hildesheimer Richter jedoch als erwiesen an, dass VW als Hersteller am betreffenden Auto „eine gesetzwidrige Manipulation der Motorsteuerung“ vorgenommen hat. Diese habe „dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs verwirklicht“.

Der Autokonzern hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, es ist daher noch nicht rechtskräftig. Andere Landesgerichte sind nicht an die Entscheidung gebunden. Bei einer Bestätigung des Urteils steht dem Konzern zudem der Weg zu höheren Instanzen, bis hin zum Bundesgerichtshof, offen.

Volkswagen hat bereits angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren. „Wir sind der Ansicht, dass es für Kundenklagen, insbesondere solche ohne Vertragsbeziehung zwischen den Prozessparteien, keine Anspruchsgrundlage gibt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim in der Berufungsinstanz aufgehoben werden wird“, teilte der Konzern mit.

VW-Stellungnahme

Wir sind der Ansicht, dass es für Kundenklagen, insbesondere solche ohne Vertragsbeziehung zwischen den Prozessparteien, keine Anspruchsgrundlage gibt

Lob kommt derweil von Verbraucherschützern: „Wir begrüßen das Urteil, auch in seiner Deutlichkeit“, sagte Josina Starke von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In einer Pressemitteilung sprach das Landgericht von einer Verbrauchertäuschung, die durchaus mit der Beimischung von Glykol in Wein oder Pferdefleisch in Lasagne vergleichbar sei.

Interessant wird sein, welche Strategie der Autohersteller verfolgt, sollte das Urteil auch bei höheren Instanzen Bestand haben. In den USA schloss der Konzern im vergangen Sommer einen Vergleich mit den zuständigen Justizbehörden. Jeder Käufer eines manipulierten Fahrzeugs erhält demnach eine pauschale Entschädigungssumme. „Dies wäre auch für Deutschland wünschenswert“, sagt Verbraucherschützerin Starke.

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